Unterweisungen
Wir übernehmen auf Wunsch die jährliche Brandschutzunterweisung Ihrer Mitarbeiter.
Nach dem Arbeitschutzgesetz §10, Abs. 2 sowie der
DGUV Vorschrift 1 §22 Abs. 1 und in der ASR A 2.2 sind Brandschutzunterweisungen vorgeschrieben.
Die Brandschutzunterweisung muss mindestens einmal im Jahr stattfinden sowie bei der Aufnahme einer Tätigkeit (Erstunterweisung) oder bei Änderungen der Tätigkeiten/Bereiche.
Wir führen die Unterweisung mit Hinblick auf die betrieblichen Belange durch.
Die genauen Inhalte der Unterweisung besprechen wir gern mit Ihnen, in einem persönlichen Gespräch.
Nehmen Sie gerne Kontakt zu uns auf.